Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) ab dem 19. Januar 2022 weitgehend verboten. Dann tritt ein Maßnahmenpaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Verordnung 2021/2280 sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.
Die EU- Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Zahlreiche Ausnahmeregelungen bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.
Quelle: LTO Legal Tribune Online https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/europaeische-union-eu-kommission-elfenbein-verordnung-tierschutz/
Derzeit ist wohl nicht ganz klar, welche Anforderungen für ein Zertikat zur Erlaubnis des Handels von Stücken vor 1947 eingehalten müssen. Genügt beispeisweise zur Antragsstellung die Expertise eines Gutachters? Und wer wird dann als Gutachter akzeptiert?
Auf alle Fälle bedeutet es wohl im Moment, dass Elfenbeinstücke in der eigenen Sammlung ohne solch ein Zertifikat zwar besessen oder auch verschenkt werden dürfen, dass man sie aber halt nicht handeln, d.h.verkaufen oder tauschen darf.