Der kommerzielle Handel mit Ojekten der Tribal Art, die unter das Artenschutzgesetz fallen, ist ja mit ganz bestimmten Bedingungen verknüpft. So wird in der Regel eine Vermarktungsfreigabe per Cites oder der Nachweis, dass es sich um eine Antiquität handelt, verlangt, siehe einen Beitrag auf about africa. Doch wie sieht dies bei dem Privathandel aus oder dem Tausch solcher Objekte unter Sammlern. Und darf man solche Objekte überhaupt besitzen?
Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz gab am